5 Dinge, die Sie über das steuerfreie Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz in Schweden wissen müssen
In Schweden bezieht sich das steuerfreie Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz auf einen steuerlichen Anreiz, der von der schwedischen Regierung am 31. Mai 2023 beschlossen wurde, um die Einführung von Elektrofahrzeugen zu fördern und die Entwicklung der Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Diese Änderung der Politik wird sich erheblich auf die Umstellung auf Elektrofahrzeuge auswirken, da sie wirtschaftliche Vorteile für die Arbeitnehmer mit sich bringt, die CO2-Emissionen verringert und die Popularität von Elektroautos weiter steigert.
1. Steuerbefreiung
Bei der Entscheidung handelt es sich um eine befristete Steuerbefreiung für die Nutzung von Strom zum Aufladen bestimmter Fahrzeuge. Unter der Voraussetzung, dass das Aufladen an einer Ladestation oder an einer vom Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz bereitgestellten Steckdose erfolgt, wird es möglich sein, Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Motorräder, Mopeds und Fahrräder aufzuladen, ohne dass der Arbeitnehmer für den Stromverbrauch einer Vorzugsbesteuerung unterliegt.
Die Entscheidung zielt darauf ab, den Übergang zu einem fossilfreien Fuhrpark zu erleichtern und Arbeitsfahrten mit aufladbaren Fahrzeugen gegenüber anderen, weniger nachhaltigen Alternativen zu bevorzugen. Der Gesetzentwurf soll auch den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verringern, der derzeit mit der Abrechnung dieser Leistung verbunden ist.
2. Ladeinfrastruktur
Arbeitgeber können auf ihrem Betriebsgelände Ladestationen installieren oder Ladeplätze speziell für E-Fahrzeuge bereitstellen. Diese Ladeeinrichtungen ermöglichen es den Arbeitnehmern, ihre Elektrofahrzeuge bequem während der Arbeit aufzuladen und so eine ausreichende Reichweite für den täglichen Arbeitsweg zu gewährleisten.
Die Abschaffung der Steuern auf das Aufladen von Elektroautos am Arbeitsplatz wird auch zu einem Anstieg des Verkaufs von Ladeboxen an Immobilienbesitzer führen. Da immer mehr Menschen auf Elektroautos umsteigen, wird die Nachfrage nach Ladestationen steigen, was wiederum Immobilieneigentümern die Möglichkeit bieten würde, Ladestationen für ihre Mieter zu installieren. Dies wäre eine Win-Win-Situation sowohl für Immobilienbesitzer als auch für Mieter, da es eine wertvolle Dienstleistung für die Mieter und eine neue potenzielle Einnahmequelle für die Immobilienbesitzer darstellen würde.
3. Steuervorteile für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer bedeutet das steuerfreie Aufladen am Arbeitsplatz, dass sie keine Steuern auf den Wert des Stroms zahlen müssen, den sie zum Aufladen ihrer E-Fahrzeuge verwenden. Dies senkt ihre Transportkosten und macht den Besitz eines Elektrofahrzeugs wirtschaftlich rentabler. Durch die Abschaffung der Steuern auf das Aufladen am Arbeitsplatz könnten die Arbeitnehmer Geld bei den Kraftstoffkosten sparen, wodurch Elektroautos für eine größere Zahl von Menschen zugänglich würden.
4. Die Verantwortung des Arbeitgebers
Arbeitgeber, die steuerfreies Laden am Arbeitsplatz anbieten, müssen sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur bestimmte Anforderungen erfüllt, z. B. die Bereitstellung von Standardladesteckern, die mit den meisten Elektrofahrzeugen kompatibel sind. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber Aufzeichnungen über den für Ladezwecke verbrauchten Strom führen, um die Steuervorschriften einzuhalten.
5. Vorteile für die Umwelt
Die Initiative zum steuerfreien Laden am Arbeitsplatz zielt darauf ab, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu fördern, was zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung beiträgt. Indem die schwedische Regierung die Nutzung von Elektrofahrzeugen durch steuerliche Anreize unterstützt, fördert sie nachhaltige Transportalternativen.
Schweden gehört zu den Ländern, die sich das ehrgeizige Ziel gesetzt haben, Autos mit fossilen Brennstoffen bis 2030 aus dem Verkehr zu ziehen; die Abschaffung der Steuern auf das Aufladen von Elektroautos am Arbeitsplatz wäre ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um dieses Ziel zu erreichen.
Die befristeten Änderungen umfassen eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (1999:1229), die am 1. Juli 2023 in Kraft tritt und für Leistungen gilt, die nach dem Inkrafttreten erbracht werden. Die Geltungsdauer des Vorschlags endet Ende Juni 2026.
In einer aktuellen YouGov-Umfrage, die von CTEK durchgeführt wurde, steht das Laden am Arbeitsplatz 2023 ganz oben auf der Agenda. 27 % der E-Fahrer gaben an, dass sie ihr E-Auto derzeit am Arbeitsplatz aufladen, und 25 % gaben an, dass der Arbeitsplatz ihr bevorzugter Ort zum Aufladen ist. Als wir die Nicht-EV-Fahrer fragten, was sie eher dazu bewegen würde, ein Elektroauto zu kaufen, sagten 48%, dass dies wahrscheinlicher wäre, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz eine Lademöglichkeit hätten.
Übersetzt mit DeepL