Laden von Elektroautos und E-Roaming in Europa

EV Wissen

Sollte das Reisen und Laden eines Elektroautos kompliziert sein? Die EU sagt nein. Die EU hat im Rahmen ihrer Arbeiten an der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (2014/94) eine einfachere Zahlungsmethode für das Laden von Elektroautos genehmigt.  

Mit der von der EU gewählten Lösung können Sie an allen Ladestationen mit Ihrer bevorzugten App bezahlen. Gemäß der EU-Verordnung müssen die Anbieter von Ladediensten „E-Roaming" anbieten, d. h. sie müssen in der Lage sein, an jeder Ladestation in der EU mit einer beliebigen App den Ladevorgang zu starten, zu beenden und zu bezahlen. Der Prozess des „Plug & Charge", bei dem der Fahrer eines Elektroautos den Ladeanschluss an das Fahrzeug anschließt und das System die Bezahlung automatisch und ohne Zutun des Fahrers organisiert, beinhaltet eine kritische Phase namens Roaming.  

Plug & Charge ist eine durch die ISO-Norm 15118 definierte Technologie, die es einem Elektrofahrzeug (EV) ermöglicht, seine Batterie über ein standardisiertes Kommunikationsprotokoll zwischen dem EV und der Ladestation zu laden. Sie ermöglicht es dem Elektrofahrzeug, den Ladevorgang automatisch einzuleiten, sich zu authentifizieren und die Ladeparameter mit der Ladestation auszuhandeln, ohne dass ein manuelles Eingreifen erforderlich ist.  

Die Plug & Charge-Technologie wurde entwickelt, um den Ladevorgang für E-Fahrer zu vereinfachen und das Risiko menschlicher Fehler zu verringern. Sie ermöglicht es dem E-Fahrzeug, den Ladevorgang automatisch einzuleiten, sobald es an eine kompatible Ladestation angeschlossen ist, und bietet einen sicheren und standardisierten Weg für die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen dem E-Fahrzeug und der Ladestation. Dies kann dazu beitragen, das Ladeerlebnis für Fahrer von Elektrofahrzeugen zu verbessern und die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen zu erhöhen.  

Nach den EU-Vorschriften müssen Besitzer von Fahrzeugen mit alternativem Kraftstoff an jeder öffentlich zugänglichen Ladestation bezahlen können, ohne einen Vertrag mit dem Betreiber oder einem Mobilitätsdienstleister abschließen zu müssen. Der Kunde sollte seine Kredit- oder Debitkarte benutzen können. Infolgedessen wurde festgelegt, dass die Betreiber elektronische Zahlungen über Terminals und andere für Zahlungsdienste verwendete Geräte akzeptieren müssen, darunter mindestens Zahlungskartenleser oder Geräte mit kontaktloser Technologie, die Zahlungskarten lesen können.  

Am 19. Oktober 2022 hat das EU-Parlament seinen Standpunkt angenommen. Die EU gibt an, dass die Änderungen spätestens im Jahr 2027 in Kraft treten werden. Die neuen Vorschriften sind Teil des EU-Pakets „Fit for 55 in 2030", das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken.  

Diese Änderungen an der Art und Weise, wie das Laden von Elektroautos bezahlt wird, stellen einen bedeutenden Fortschritt für ein benutzerfreundlicheres Laden dar. Die Unternehmen müssen sich auf diese Umstellung vorbereiten und Platz für das E-Roaming schaffen. 

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